Über uns - Rathaus des Handwerks

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„Das Gildehaus“ - Rathaus des Handwerks

Im Jahr 1925 bezog die Handwerkskammer Erfurt eines der schönsten Häuser der Stadt. Das Haus „Zum Breiten Herd“ und das damit verbundene Haus „Zum Stötzel“. Seit dieser Zeit sind die beiden prachtvollen Bürgerhäuser am Fischmarkt 13 als „Gildehaus“ bekannt. Und bis heute hat sich daran nichts geändert. Denn seit nunmehr 91 Jahren befindet sich hier in den altehrwürdigen Gemäuern der Sitz der Handwerkskammer Erfurt.

Das Gildehaus ist sozusagen das Rathaus des Handwerks. Denn die Handwerkskammer ist der Dienstleister und die Interessenvertretung für die Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Erfurt. Als solche nimmt sie staatliche Hoheitsaufgaben per Gesetz wahr und wird in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes geführt. Dieses Gesetz – Gesetz zur Ordnung des Handwerks – umgangssprachlich „Handwerksordnung (HwO)“ – regelt alle Aufgaben der Kammer.

Zur Handwerkskammer Erfurt gehören im Kammerbezirk ansässige selbständige Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe sowie Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.

Unsere Mitgliedsbetriebe sind Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A, HwO), zulassungsfreie Handwerke (Anlage B 1 HwO) oder handwerksähnliche Gewerbe Anlage (B 2, HwO) betrieben werden können.