Neue Fördersätze für Solar Invest seit dem 01.03.2019!
Als vorhabenbezogene, nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Freistaates Thüringen können Zuwendungen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden:
- für Photovoltaikanlagen ein Zuschuss von bis zu 30 %
(für Bürgerenergiegenossenschaften: bis zu 40 % für Photovoltaikanlagen und bis zu 50 % für Photovoltaikanlagen in Kombination mit Energiespeicher) - für Energiespeicher ein Zuschuss von bis zu 30 %
(für Bürgerenergiegenossenschaften: bis zu 40 %) - für Investitionen in Mieterstrom von bis zu 80 %
- für Beratung von bis zu 80 %
Der maximal mögliche Zuschuss je Vorhaben beträgt 100.000 EUR. Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 5.000 EUR liegen, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Weitere Infos: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Solar-Invest

Sandra Röder
Beauftragte/r für Innovation und Technologie
Fischmarkt 13
99084 Erfurt
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