Laufender Betrieb von Friseursalons trotz Coronakrise notwendig

18. März 2020

Handwerkskammer Erfurt fordert Freistaat zu bedachtem Handeln auf

Um das Coronavirus einzudämmen, haben im Freistaat Thüringen seit heute (18.03.) die meisten Geschäfte geschlossen. Nur die für den Alltag notwendigen Einrichtungen dürfen geöffnet bleiben, wie Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Die Notfallverordnung des Freistaats soll bis zum morgigen Donnerstag erweitert werden, kündigte Ministerpräsident Bodo Ramelow an. Mit hoher Wahrscheinlichkeit plant der Freistaat Thüringen auch die Schließung von Friseurgeschäften. Die Handwerkskammer Erfurt fordert die Landesregierung umgehend auf, den geplanten Erlass zu überdenken und zu prüfen. 

„Friseurbetriebe sind notwendig, wenn das tägliche Leben in Thüringen aufrechterhalten werden soll. Schließlich gehören diese Dienstleister zur persönlichen Hygiene im Alltag der Menschen. Dies bestätigen nicht zuletzt die Regelungen anderer Bundesländer, wie Bayern oder Hamburg. Bei aller gesellschaftlicher Verantwortung für die aktuelle Lage – die Politik darf diese Dienstleistungen nicht auf null setzen!", fordert HWK-Hauptgeschäftsführer Thomas Malcherek. Schließlich blieben auch Apotheken und Baumärkte aus diesem Grund für ihre Kunden geöffnet. 

Der Hauptgeschäftsführer empfiehlt den Nord- und Mittelthüringer Betrieben, sich an die gewohnten Hygienevorschriften zu halten. Er merkt an, dass gerade die Friseure aufgrund ihres Berufs ohnehin in hygienischen Notwendigkeiten geschult sind: „Natürlich gibt es in den Salons viel Kundenkontakt. Dies ist aber keine Begründung, um voreilige Entscheidungen zu treffen, die die Existenz von 989 Hauptbetrieben und ihren zusätzlichen 198 Filialen gefährdet!“ und ruft den Ministerpräsidenten auf, eine geordnete Entscheidung mit Bedacht zu treffen. 

Gemeinsam mit dem Landesinnungsverband der Friseure und Kosmetiker Thüringen/Sachsen-Anhalt empfiehlt die Handwerkskammer Erfurt folgende Maßnahmen, um die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des Virus bei laufendem Geschäftsbetrieb zu verringern: 

  • Termine vorab planen
  • Geordnete Bedingungen am Eingang; keine Warteschlangen
  • Abstand von zwei Metern zwischen den zu behandelnden Kunden
  • Keine Auslage von Zeitschriften
  • Bevorzugte Zahlung mit EC-Karten
  • Termine von Kunden, die kürzlich aus Risikogebieten gekommen sind, um 14 Tage verschieben.
  • Termine von Kunden mit Erkältungssymptomen um 14 Tage verschieben.

Wir hoffen, dass unsere Vorschläge berücksichtigt werden!