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Peggy Choucair/Pixabay.com

Handwerkskammer Erfurt plädiert für Wiederaufnahme der Kunsthandwerkermärkte

26. Mai 2020

Normalerweise hätte Manuela Göring gerade viel zu tun. Von April bis Oktober verkauft die Töpferin aus Ballhausen im Unstrut-Hainich-Kreis ihre Waren auf gut 25 Töpfermärkten in der Bundesrepublik, von der Ostsee bis nach München. Doch wegen der Corona-Pandemie ist sie seit mehr als zwei Monaten dazu gezwungen, zu Hause zu bleiben. „Das sind enorme Einbußen. Und uns fehlt die Perspektive. Ich habe das Gefühl, dass wir ein wenig vergessen werden“, sagt sie.

2014 wagte Manuela Göring den Quereinstieg in das Töpfereigewerbe. Um ihren Kunden gute Qualität anbieten zu können, vernetzte sie sich mit anderen Töpfern und Veranstaltern und bildete sie stetig fort. „Ich habe sechs Jahre hart gearbeitet. Es lief richtig gut und jetzt sind wir quasi im Beschäftigungsverbot“, sagt sie. Obwohl sie einen kleinen Laden in Ballhausen hat, verdient sie den Großteil ihres Einkommens auf Töpfermärkten. Diese sind – wie alle Kunsthandwerkermärkte – vorerst abgesagt bzw. stehen auf der Kippe. Anders als Wochenmärkte zählen sie nicht zum sogenannten täglichen Bedarf. Ein Fakt, der der 42-Jährigen sauer aufstößt. „Man kauft vielleicht nicht jeden Tag Töpferware, aber man nutzt sie jeden Tag“, begründet sie ihr Unverständnis.

Auch die Handwerkskammer Erfurt plädiert für eine schnelle Wiederaufnahme der Kunsthandwerkermärkte. „Mit jeder weiteren Absage der Veranstaltungen geraten die Kunsthandwerker in Existenznot, weil ihre Einnahmequelle versiegt. Dabei ist ihre Arbeit ein Aushängeschild für den Kammerbezirk und den gesamten Freistaat“, betont der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt, Thomas Malcherek. Nach Erfahrung der Organisation würden sich auf Märkten dieser Art keine Menschenmassen ansammeln. „Der Publikumsstrom kann gut reguliert, die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden“, so Malcherek.

Die Soforthilfe des Landes hat bei Manuela Göring nicht gegriffen. Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil sie die Ummeldung vom Neben- ins Hauptgewerbe erst im März dieses Jahres erledigt hat – obwohl sie schon länger davon lebt. „Mein Geschäft ist langsam gewachsen. Und laut Gewerbeamt gibt es keine Ummeldepflicht“, sagt sie. Statt auf die Soforthilfe konnte die Ballhäuserin nur auf das Bundesprogramm bauen, das lediglich die anfallenden Betriebskosten decken soll. „Ein Teil der Hilfe müsste auch für den privaten Lebensunterhalt genutzt werden dürfen, so wie es Nordrhein-Westfalen vormacht“, fordert sie. Ihre derzeit einzige Option: Die Beantragung von Grundsicherung.  „Weil ich verheiratet bin und mein Mann trotz Kurzarbeit verdient, habe ich aber keinen Anspruch darauf. Ganz abgesehen davon, dass ich meinen Beitrag zu unserem Leben leisten möchte“, sagt sie.

Manuela Göring hofft nun, dass die Regeln zu Großveranstaltungen genauer definiert werden und weitere Lockerungen folgen, auch weil die Verlagerung des Geschäfts in den Online-Bereich nicht nur wegen der Bruchgefahr schwierig sei. „Die Kunden wollen die Schüssel, die Tasse oder die Vase in die Hand nehmen, bevor sie sie kaufen. Töpfermärkte sind auch ein Stück Kultur.“