Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk

Friseursalons können ab dem 4. Mai ihren Betrieb wieder aufzunehmen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat jetzt in Abstimmung mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks einen Arbeitsschutzstandard für die Friseurbranche entwickelt und heute veröffentlicht. Er enthält verbindliche Regeln, die Friseursalons umsetzen müssen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bei Friseurtätigkeiten zu reduzieren.

Aktuelle Infos online und per Telefon
Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Friseurbetriebe ist auf www.bgw-online.de/corona zu finden. Auf ihrer Infoseite für Versicherte veröffentlicht die BGW zeitnah aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie.

Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 - 18 80 erhalten Mitgliedsbetriebe und Versicherte Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: Montag - Donnerstag: 7.30 - 16 Uhr und Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr.

Arbeitsschutzstandards Frisöre

Fragen und Antworten der BGW (werden täglich aktualisiert) zum Hygienekonzept der Friseurbetriebe - bgw-online.de