Pressemitteilung - Keine Entschädigung für Nichtgeimpfte

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit informieren wir Sie darüber, dass ab dem 01.11.2021 bei der Prüfung von Anträgen auf Verdienstausfallentschädigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt eine Entschädigung für Nichtgeimpfte nicht gewährt wird, wenn das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäneanordnung durch die Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können.

 

Weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Presseerklärung unter Downloads.