Antragstellung ab dem 23. November 2021Neues Förderprogramm "Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen und Kommunen"

Ziel der Förderung ist es, Unternehmen und Kommunen beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur zu schaffen. Das Programm ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Das Angebot richtet sich an:

  • Unternehmen und Kommunen, die eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge) und/oder zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Kommune errichten
  • Gesamtfördervolumen: rund 350 Millionen Euro

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen, stationären Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtausgaben siehe unter Nummer 5.1 der Richtlinie). Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen von Beschäftigten vorgesehen sind.

Förderhöhe:

  • Zuschuss: max. 900 Euro pro Ladepunkt, darf aber 70 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten
  • maximaler Zuschuss pro Standort (Investitionsadresse): Unternehmen 45.000 Euro, bei Kommunen entfällt diese Begrenzung

Förderfähig sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt.

Der Zuschuss ist vom Zuschussempfänger vor Beginn des Vorhabens zu beantragen. Mit dem Vorhaben darf erst nach Abschluss des Vertrages mit der KfW begonnen werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.

Die Antragstellung ist ab dem 23. November 2021 über die KFW möglich.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie:

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Sandra Specht

Beauftragte/r für Innovation und Technologie

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 6282

Fax 0361 / 67 07 - 9368

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