Neue Förderrichtlinie für E-Mobil Invest - Förderung der Elektromobilität

Am 19.12.2020 ist die neue Förderrichtlinie E-Mobil Invest in Kraft getreten.
Wichtigste Neuerungen sind die Erweiterungen des Empfangskreises sowie die Förderung für Beratungsleistungen, Konzepte und Machbarkeitsstudien.



Das Wichtigste in Kürze:

Was wird gefördert? (Auszug)

  • Anschaffung von E-Fahrzeugen
  • Umrüstung vorhandener Nutzfahrzeuge auf elektrischen Antrieb
  • Errichtung und Modernisierung öffentlicher Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Pkw und Nutzfahrzeuge (Ladepunkte)
  • Errichtung von nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur für über diese Richtlinie geförderte Fahrzeuge
  • Bis zu dreirädrige leichte Elektrofahrzeuge sowie die hierfür benötigte Ladeinfrastruktur und Abstellanlagen


Wer wird gefördert?

  • Mit Sitz im Freistaat Thüringen können gefördert werden:
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • natürliche Personen, soweit diese wirtschaftlich tätig sind sowie
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise des Freistaates Thüringen


Wie viel wird gefördert? (Auszug)

  • Normalladepunkte bis zu 30%, max. 3.000 EUR
  • Schnellladepunkte bis zu 50%, max. 12.000 EUR bzw. 30.000 EUR
  • Kauf, Leasing oder Mietkauf von Elektrofahrzeugen bis zu 30% bzw. bis zu 40%
  • Umrüstung auf Elektroantriebe bis zu 40%
  • Leichte ein- und zweispurige Elektrofahrzeuge inkl. Dazugehöriger Ladeinfrastruktur und Abstellanlagen bis zu 40%, max.   12.000 Euro   


Vorhaben, deren zuwendungsfähige Gesamtausgaben unter 3.000 EUR liegen, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Eine Zuwendung nach dieser Richtlinie kann nur für Vorhaben gewährt werden, für die keine Zuwendungen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden können. Dies gilt auch für den sogenannten ,,Umweltbonus" nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom 13.02.2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in der jeweils geltenden Fassung, soweit die Fahrzeuge auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge enthalten sind. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

  Richtline (pdf, E-Mobil Invest - Richtlinie) 

Quelle: www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/e-mobilinvest

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Sandra Specht

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