Neue Datenschutz-Regeln: Betriebe müssen sich vorbereiten
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft und ersetzt das bisher geltende deutsche Datenschutzrecht. Handwerksbetriebe müssen ab dann die strengeren Regelungen erfüllen – ansonsten drohen hohe Bußgelder.
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Quelle: DHZ, Newsletter vom 15.02.2018