Mitarbeiterfotos und deren rechtskonforme Nutzung

Ein paar Schnappschüsse von der letzten Betriebsfeier gemacht und diese dann für den Social Media Auftritt verwendet? Doch Vorsicht: Ohne rechtliche Grundlage dürfen diese eben nicht so ohne weiteres veröffentlicht werden und die unberechtigte Verwendung kann etwaige Beseitigungsansprüche zur Folge haben.

Was es rechtlich zu beachten gibt und wie sich Arbeitgeber absichern können lesen Sie hier

Quelle: DHZ vom 10.03.2020