Höhere Förderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Gebäudesanierung

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Hausbesitzer, Pächter und Mieter werden seit Anfang 2021 bei energetischen Sanierungsmaßnahmen durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) noch besser unterstützt als bisher.

Dies gilt für Einzelmaßnahmen sowohl für Wohngebäude mit einem Zuschuss von bis zu 15.000 EUR pro Maßnahme, sowie für Nichtwohngebäude von bis zu 200 EUR pro saniertem Quadratmeter.

 

Was wird gefördert?

Die geförderten Einzelmaßnahmen, mit unterschiedlichen Zuschüssen, gliedern sich in die Bereiche:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

 

Wie viel wird gefördert?

Wer beispielsweise seine Heizung künftig mit Erneuerbaren Energien betreibt und den alten Ölkessel ersetzt, erhält vom Staat bis zu 50 Prozent der Investitionskosten gezahlt.

Damit einhergehend wird auch die Fachplanung, Baubegleitung, Fördermittelantragsstellung und Projektabwicklung durch qualifizierte Experten mit bis zu 50 Prozent gefördert.

Für den Bereich Nichtwohngebäude beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 20.000 EUR.

 

Für Bestandsgebäude (Mindestalter 5 Jahre) neu hinzugekommene Einzelmaßnahmen mit der BEG sind unter anderem:

  • Kältetechnik zur Raumkühlung (nur in Nichtwohngebäuden)
  • Einbau von Beleuchtungssystemen (nur in Nichtwohngebäuden)
  • Gebäudeautomatisierung, Stichwort „Smart Home“ (nur in Wohngebäuden)
  • Lüftungsanlagen
  • Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Quelle und weiterführende Informationen (www.bafa.de) 

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Sandra Specht

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