anerkannter_ausbildungsbetrieb

Lehrlingsrolle

Nach der Handwerksordnung hat die Handwerkskammer ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen (Lehrlingsrolle). Zu den zentralen Aufgaben gehört neben der Eintragung der Lehrverhältnisse, die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Eintragung der anerkannten Ausbildungsberufe. Darüber hinaus steht die Lehrlingsrolle allen Ausbildungsbetrieben für inhaltliche Klärungen und Beratung im Rahmen des Abschlusses eines Ausbildungsvertrages/Umschulungsvertrages/Antrag auf Verlängerung und Verkürzung zur Verfügung.

Ohne Eintragung ist eine Zulassung zur Zwischen- und Gesellenprüfung nicht möglich (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 HwO).

weitere Beratungsleistungen der Lehrlingsrolle

  • genaue Berufsbezeichnung
  • Ausbildungsdauer
  • Dauer der Probezeit
  • Vergütung
  • wöchentliche Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Verkürzungs- und Anrechnungsmöglichkeiten

Silke Kessel

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 5220

Fax 0361 / 67 07 - 95220

lehrlingsrolle--at--hwk-erfurt.de