079_A29_Spezialwerkstatt_für_Elektro-und_Hybridfahrzeuge
HWK EF

Messeförderung

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Teilnahmen an Messen und Ausstellungen. Leistungserbringer ist dazu die Thüringer Aufbaubank.

Grundlage ist die Richtlinie zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Handwerksunternehmen.

Wie wird gefördert?

Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Messeförderungen.

Eine Möglichkeit ist die Einzelbeteiligung bzw. Einzelförderung. Hierbei obliegen Ihnen sämtliche Aktivitäten – von der Antragstellung bis zur formalen Verwendungsnachweisführung.

Die zweite Möglichkeit ist die Teilnahme an Gemeinschaftsständen (Organisationsständen). Bei dieser Variante nimmt Ihnen die Handwerkskammer Erfurt umfangreiche organisatorische  und bürokratische Aufwendungen ab. Dazu werden Sie nach Bedarf kostenfrei beraten. Sie sparen Zeit, Geld und vor allem – Nerven.

Was wird gefördert?

Sowohl bei Einzelbeteiligungen, als auch bei Gemeinschaftsständen werden Fachmessen im In- und Ausland gefördert. Ebenso Endverbrauchermessen mit internationaler Beteiligung. Förderfähig sind Kosten für die Standfläche und den Standbau, jeweils bis zu max. 50%. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Marko Warnke

Handwerksförderung

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Tel. 0361 / 67 07 - 4300

mwarnke--at--hwk-erfurt.de