Mitglieder

mitgliedsbetrieb

Zur Handwerkskammer gehören selbständige Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe des Handwerkskammerbezirkes sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.

Mitgliedsbetriebe sind Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke, Anlage A (HwO) zulassungsfreie Handwerke, Anlage B 1 (HwO) oder handwerksähnliche Gewerbe, Anlage B 2 (HwO) betrieben werden können.