Anerkennungsgesetz

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" anerkannt bzw. gleichgestellt werden.

Damit gibt es künftig für Anerkennungssuchende, Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen.

Wenn Sie eine Beratung zu dem Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung wünschen, füllen Sie bitte den Anmeldungsbogen aus (siehe Downloads) und senden uns diesen per E-Mail an anerkennung@hwk-erfurt.de oder auf dem Postweg zu.

weitere Informationen:

www.anerkennung-in-deutschland.de
Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

www.bq-Portal.de
Inforamtionsportal für ausländische Berufsqualifikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

www.iq-thueringen.de
IQ Netzwerk Thüringen: Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen



Bei Fragen kontaktieren Sie gerne:

anerkennung@hwk-erfurt.de

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Christin Schnaible

Bildungsberaterin/ Anerkennungsgesetz

Tel. 0361 / 67 07 - 5420

Fax 0361 / 67 07 - 9173

cschnaible--at--hwk-erfurt.de